Neue Schweizer Luftreinhalteverordnung schützt Zementwerke

Die neuen Vorschriften über die organischen Emissionen in der Schweizer Luftreinhalteverordnung (Version 2016) – Eine gefährliche Regelung für die Umwelt

Von Josef Waltisberg

In der Revision der Luftreinhalteverordnung, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist,
wurden die Emissionen von organischen Substanzen für Zementwerke neu geregelt und
ein Grenzwert von 80 mg/m²] für flüchtige organische Emissionen eingeführt. Im Weiteren wurde der seit 1990 in Deutschland und 2000 in Europa eingeführte Grenzwert für polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane endlich auch in die Schweizer Verordnung übernommen. 

Das BAFU begründet den Grenzwert von 80 [mg/m²] mit der Möglichkeit, dass in allen Schweizer Zementwerken belastete Böden bzw. kontaminiertes Erdreich als Rohmaterialersatz eingesetzt werden kann. Vergessen wird aber, dass damit auch Emissionen aus Abfällen aus der Sekundarfeuerung zugelassen werden.

Deutschland und auch Europa haben einen Grenzwert von 10 mg/m1 und erlauben eine Anpassung des Wertes durch die Behörden für Zementwerke, deren organische Emission aus den Rohmaterialien (Kalkstein, Mergel, …) höher sind. Es wird aber klar festgelegt, dass diese erhöhten organischen Emissionen nicht aus der Verbrennung von Abfällen stammen dürfen. Mit den Emissionswerten des Werkes der Jura Cement AG in Wildegg wird gezeigt, dass dort die flüchtigen organischen Emissionen aus der Abfallverbrennung in der Sekundärverbrennung stammen. Im Weiteren wird festgestellt, dass sich aus dieser Verbrennung sich auch die krebserzeugende Verbindung Benzol entwickelt. Dabei wird nicht nur der Grenzwert zum Teil massiv überschritten, sondern auch das Minimierungsgebot der Luftreinhalteverordnung verletzt. In der ebenfalls angepassten Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VWEA; Stand am 1. Januar 2018) wurden Grenzwerte für organische Stoffe von sogenannten Rohmehlersatzmaterialien definiert, also für Stoffe, welche dem Rohmaterial zugemischt werden dürfen. Wie die Erfahrung zeigt, sind die meisten der aufgeführten Stoffe jeweils nur leicht in den Grundmaterialien eingebunden (Beisplel: belastete Böden), verdampfen schon beim Aufheizvorgang im Zementofen und werden an die Umgebung emittiert. Noch gefährlicher sind aber Stoffe wie polyzyklische Biphonyle, etc. Sie sind Vorläufersubstanzen der Dioxine und gelangen über das Rohmaterial in eine kritische Temperaturzone für die Bildung dieser äusserst giftigen Verbindungen. In den Werken der Jura Cement in Wildegg und der Holcim in Untervaz wurden 2015 Überschreitungen des erst 2016 eingeführten Grenzwertes festgestellt. Mit den neuen Regelungen geht die Schweiz einen sehr gefährlichen Weg, erlaubt organische Emissionen aus der Abfallverbrennung, riskiert hohe Dioxin-Emissionen, etc. Das BAFU spricht von „geringeren Mehremissionen in die Luft“ und begründet diesen Entsorgungsweg mit einer gesamtheitlichen Ressourcenbetrachtung.

Geringe Mehremissionen‘ von krebserzeugenden Stoffen wie Benzol oder Dioxine dürfen auf keinen Fall toleriert werden. Die entsprechenden Materialien müssen entsprechend eingesetzt werden, wie es in einem ausführlichen Bericht gezeigt wird, den Josef Waltisberg am 21. August 2018 verfasst hat.

Link zum Autor: XING

Link für weiterführende Informationen: IG Gisliflue

Autor: Roger Schuhmacher

Umweltschützer, Fan von neuen Wegen und gemeinsam erreichten Zielen.

4 Kommentare zu „Neue Schweizer Luftreinhalteverordnung schützt Zementwerke“

  1. Ein Leserbrief in der Aargauer Zeitung vom 30. 8.2018 von Herrn Josef Waltisberg, Dipl. Ing. ETH und seit Jahrzehnten weltweit ausgewiesener Fachmann in der Zementfabrikation, greift den problematischen Umgang der Schweizer Bundesbehörde (Bafu) mit der durch die neue Luftreinhalteverordnung (LRV) ermöglichte Umweltverschmutzung durch hochgradig krebserregende Substanzen erneut auf, und zeigt die massgebliche Einflussnahme der Zementlobby sowohl auf Kantonaler-, wie auch auf Bundesebene auf. Obwohl aktuelle Grosssbaustellen wie der derzeitige Tunnelbau Bözberg, aufgrund internationaler Ausschreibungen die Fertigbetonelemente zur Innenauskleidung aus dem Osten der EU bezieht und diese über hunderte von Kilometern angeliefert werden, wird von der Cemsuisse (überwiegend Holcim und JuraCement) realitätsfern eine angeblich notwendige Zementautarkie der Schweiz vorgetragen, die ausschliesslich der Stärkung der eigenen Marktposition dienen soll und nicht von ungefähr an die „seligen Zeiten“ des ehemaligen Zementkartells erinnert. Hierzu bieten Bundes-, Kantons-, und Kommunalpolitik nur zu gerne Hand und sind sich nicht zu schade, dies auf dem Rücken der Bevölkerungsgesundheit und dichtbesiedelter Abbaugebiete auszutragen. So stehen auch bisher geschützte BLN – Gebiete im Focus des Begehrens (Jurasüdfuss) um erweiterte Abbaugenehmigungen, da dort, bei einem annähernd gleichbleibenden Zementbedarf, die bisher gesprochenen Abbauperimeter höchstens noch für 20 Jahre ausreichende Kalkmengen liefern. Wenn nun die bisher von Cemsuisse und Politik einvernehmlich verheimlichten, aber durch den Veröffentlichkeitsdruck der Aarhus Konvention bekanntgewordenen Emissionswerte, im europäischen Vergleich derart haarsträubend aussehen lassen und für die Schweiz als Produktionsstandort ein Armutszeugnis sind, sei die Frage gestattet, ob eine solcherart umweltschädigende Zementproduktion in unmittelbarer Nähe des besagten Tunnelbaus zielführend ist, wenn trotz aller Protektion keine konkurrenzfähige Lieferung erfolgen kann.
    Andreas Sander, Auenstein

    Warum lässt die Schweiz diese Emissionen zu? AZ vom 30. 8
    Krebserzeugende Emissionen können sofort reduziert werden und nicht erst bis Ende 2020. Das Problem der organischen Emissionen von Zementwerken in der Schweiz ist aber die Abänderung der Luftreinhalteverordnung Version 2016. Diese Änderung erlaubt den Schweizer Zementwerken mehr als doppelt so grosse organische Emissionen als Kehrichtverbrennungen. Die Regelungen in Europa erlauben keine Emissionen aus Abfällen. Ich habe in dieser Sache bei Bundesrätin Leuthard und den Regierungsraten Attiger (Aargau) und Jäger (Graubünden) interveniert. Bis heute habe ich erst eine Antwort von Herrn Jäger erhalten. Er schreibt: «Wir teilen Ihre Beurteilung betreffend Umweltgefährdung durch organische Schadstoffe auf dem Rohmaterialweg. Das Amt für Natur und Umweltschutz (ANU) Graubünden hat sich im Vorfeld der LRV-Revision von 2014 in einer Arbeitsgruppe in welcher sämtliche Kantone mit Zementwerken, das Bundesamt für Umweltschutz (Bafu) und die Zementindustrie vertreten waren, in der Form eingebracht, dass die über Zementwerke frei gesetzten problematischen Schadstoffe wie Benzole, Dioxine und Furane zu minimieren seien. Die Bedenken, Einwände sowie Vorschläge unseres ANU fanden im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wenig Gehör resp. wurden im damaligen Revisionsvorschlag zur TVA (Abfallverordnung) und LRV nicht aufgenommen.
    Ich frage: Wer hat Interesse daran, dass die Schweiz als einziger Staat in Europa diese organischen Emissionen aus Zementwerken zulässt?

    JOSEF WALTİSBERG, HOLDER BANK

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    1. Dafür möchte ich mich entschuldigen, das Bild haben wir umgehend entfernt. Dennoch Gratulation zum schönen Schnappschuss!

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  2. Die neuen Vorschriften über die organischen Emissionen in der Schweizer Luftreinhalteverordnung (Version 2016) – Eine gefährliche Regelung für die Umwelt
    Diesen Bericht habe ich der Bundesrätin Leuthard geschickt. Sie hat mir geantwortet, dass sie den Bericht dem BAFU geschickt habe. Das BAFU hat mit mir telefoniert und hat den Bericht, mit meinem Einverständnissen, den Kantonen mit Zementwerken zur Stellungnahme geschickt .
    Ich bleibe dran und werde 2019 nachfargen, was bisher geschehen ist.
    N.B. den Orginal-Bericht kann jedermann bei mir über Mail anfordern (josef@waltisberg.ch)
    Josef Waltisberg / Holderbank

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